Beim Stöbern auf einer bibelkritischen Seite bin ich mal wieder auf ein schönes Beispiel gestoßen, wie mit allen Mitteln versucht wird Widersprüche in der Bibel zu suchen. Der Text soll Irrtümer herausstellen, welchen Jesus unterlegen sein soll. Irgendwo in der Auflistung findet sich dann folgendes:
Nach Jesus‘ Auferstehung soll er zunächst von Kephas und dann von den zwölf Jüngern gesehen worden sein (Kor. 15,4). Das kann aber nicht sein. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich Judas nämlich bereits erhängt und der „Ersatzjünger“, ein gewisser Matthias (Apo 1,23), war noch nicht gewählt worden.
Das erste Auffällige: Wo soll hier ein Irrtum von Jesus zu finden sein? Er hat weder vor seinem Tod gesagt, wem er nach der Auferstehung erscheinen werde, noch irgendwo eine vollständige Zusammenfassung gegeben, wer den Auferstandenen gesehen hat.
Zweite Auffälligkeit: Der angegebenen Bibelstelle aus dem Korintherbrief lautet:
4 und ist begraben worden. Er ist am dritten Tag auferweckt worden, gemäß der Schrift
also keine Angabe, wem Jesus erschienen war. Außerdem müsste die Stelle korrekterweise 1. Kor 15,4, weil es zwei Korintherbriefe gibt.
Der Vers auf den wohl angespielt wird ist der fünfte des 15. Kapitels:
5 und erschien dem Kephas, dann den Zwölf
Das angebliche Problem besteht darin, dass zu diesem Zeitpunkt nur noch elf der ehemaligen zwölf am Leben gewesen sind. Heißt das also Paulus hat hier geirrt, wenn er dies schreibt (wenn es ja Jesus schon nicht gewesen sein kann?). Nein sicher nicht. So weit konnte Paulus auch denken. Die Zwölf war ein feststehender Begriff für die Gruppe von Männern die Jesus am nächsten standen und eben meist aus zwölf Jüngern bestand, wodurch der Begriff geprägt wurde. Dies ist ungefähr vergleichbar damit, dass bei einer Fußballmannschaft immer von elf Freunden gesprochen wird, auch wenn keine Mannschaft mit nur elf Personen zu einem Spiel reisen würde.
Im Kontext des ersten Korintherbriefes von einem „Irrtum“ zu sprechen ist nichts weiteres als Haarspalterei bzw. Kreieren eines nicht vorhandenen Widerspruchs.